Kleiner Knigge für die Betriebs-Weihnachtsfeier - AUI Dezember 2018

1. Überlegen Sie, bitte, sorgfältig, ob Sie eine Einladung zur Firmen- oder Abteilungs-Weihnachtsfeier ablehnen. Das könnte Ihnen unter Umständen als Desinteresse, Arroganz oder gar als mangelnde Teamfähigkeit ausgelegt werden.

2. Wenn Sie Ihre Garderobe dem Anlass oder der herausgegebenen Empfehlung gemäß wählen, zeigen Sie auch damit Ihre Wertschätzung. Sollten Hinweise fehlen und deshalb Unsicherheit zum gewünschten Kleidungsstil auftauchen, ist eine vorherige Nachfrage bei den Zuständigen die klügste und einfachste Lösung.

3. Gibt es eine Tisch- oder Sitzordnung, halten Sie sich, bitte, daran. Oft wird eine solche deshalb erstellt, um „Klüngel“ derer, die sowieso immer zusammenhocken, zu vermeiden. Eine Weihnachtsfeier dient neben anderem auch dem besseren Kennenlernen der Firmenangehörigen.

4. Es ist empfehlenswert, die Alkoholverträglichkeit richtig einzuschätzen. In der Regel leidet ein gutes Image, wenn dank großzügig zur Verfügung gestellter alkoholischer Getränke Verhaltensweisen an den Tag gelegt werden, die Grenzen anderer Menschen oder die des guten Geschmacks überschreiten. Dazu zählen zum Beispiel unerwünschte Flirtversuche, die schnell als unliebsame oder plumpe Anmache oder gar als sexuelle Belästigung empfunden werden können. Distanzlosigkeit in jeder Form – etwa auch beim Tanzen – ist mindestens ein Fettnäpfchen erster Güte.

5. Deshalb ist auch Vorsicht bei „Verbrüderungs- und Duz-Arien“ angezeigt. Oft wird die am nächsten Morgen eventuell ohnehin schon herrschende Katerstimmung noch dadurch verschlimmert, dass es entweder peinlich wird, plötzlich Vorgesetzte duzen zu sollen. Oder weil völlig unklar ist, ob ein solches Angebot überhaupt ernst gemeint war. Generell gilt auch bei einer Weihnachtsfeier, was innerbetrieblich für ein Duz-Angebot stets Bestand hat: Das Recht dazu steht immer Vorgesetzten zu.

6. Ist doch einmal eine solche Situation entstanden, hier zwei Tipps, wie sie am elegantesten zu lösen ist. In der Rolle des Teammitglieds gegenüber Vorgesetzten empfiehlt sich Folgendes: Warten Sie erst einmal ab, welche Anrede von deren Seite am nächsten Tag gewählt wird. Verwenden diese die Sie-Form wie vor der Feier, greifen Sie die am besten ohne eine Erwähnung des Abends auf. Wird eine direkte Anrede offensichtlich vermieden, zum Sie zurückkehren und die Reaktion abwarten.

Für eine Führungskraft, die einem Teammitglied ein unüberlegtes Duz- Angebot unterbreitet hat, sieht die Sache schwieriger aus. Das Zurücknehmen eines „Du“ wird in der Regel als Beleidigung bis hin zum Bruch einer Beziehung empfunden, was im Berufsleben schlimmstenfalls die sogenannte innere Kündigung nach sich zieht. Das kann – wenn überhaupt! – nur mit viel Ehrlichkeit, also mit dem Eingeständnis, unter Alkoholeinfluss einen Fehler gemacht zu haben, und einer angemessenen Bitte um Entschuldigung verhindert werden. Zweite Voraussetzung, mögliche Verletztheit in Grenzen zu halten: Dieses Gespräch direkt am nächsten Tag beziehungsweise beim ersten Zusammentreffen nach der Weihnachtsfeier führen.

7. Praktizieren Sie, bitte, außerdem alle gängigen guten Umgangsformen, sei es bei den Tischsitten, beim Büfett – es wird wie immer von Gastgebenden, hier also von Vorgesetzten, eröffnet, ehe sich ein Gast daran bedient –, bei der Begrüßung wie bei der Verabschiedung. Und denken Sie am besten auch hieran: Eine Betriebsfeier, ganz gleich zu welcher Jahreszeit, ist etwas anderes als ein Familienfest – selbst wenn sich eine Belegschaft laut Wunsch der Firmenleitung als „große Familie“ fühlen soll! Ein Lapsus, der innerhalb der Verwandtschaft oder unter gut Befreundeten unter Umständen schnell verziehen wird, kann bei einem Betriebsfest zum Karriereknick führen.

8. Sollten Sie die Feier aus zwingenden Gründen erheblich eher als die anderen Firmenmitglieder verlassen, ist es ratsam, dies sowohl Ihrem Kollegium als auch Ihren Vorgesetzten gegenüber zu erklären. Gleiches gilt, wenn Sie nicht pünktlich erscheinen können.

Aktuelle Empfehlung des Gremiums „Arbeitskreis Umgangsformen International“ (AUI), Dezember 2018

Hinweis: Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf der Datenschutzseite.